alles anders.
zur arbeit gehen vor dem 18. november: dauer höchstens eine stunde.
zur arbeit gehen nach dem 18. november: dauer minimum zwei stunden.
zur arbeit gehen nach dem 18. november: dauer minimum zwei stunden.
rage - 1. Feb, 00:15
rage - 1. Feb, 11:41
diesmal liegen sie falsch, frau seenia. frau rage hatte ein gutes vorstellungsgespräch und gestern mal zur probe gearbeitet. am freitag wird es wiederholt. das darf aber mein noch-arbeitgeber nicht erfahren, sonst gibts keine mutterschaftsentschädigung mehr. :-)
wenn alles klappt, arbeite ich ab dem 11. märz mindestens 16 stunden die woche. am anfang wohl noch weniger, dann wird gesteigert.
aber war schon komisch. vor allem, dass man an so vieles denken muss, bevor man das haus verlässt. stillen usw. :-))
wenn alles klappt, arbeite ich ab dem 11. märz mindestens 16 stunden die woche. am anfang wohl noch weniger, dann wird gesteigert.
aber war schon komisch. vor allem, dass man an so vieles denken muss, bevor man das haus verlässt. stillen usw. :-))
seenia - 1. Feb, 11:44
da hab ich mich aber gerne getäuscht! jibiie.gratuliere :)
verstehe ich das richtig?